EU-Förderung
Diese Vorhaben werden mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) gefördert und durch die Länder Brandenburg und Sachsen kofinanziert:
- Extensive Bewirtschaftung und Pflege von Nutzkarpfenteichen und Durchführung spezieller Arten und Biotopmaßnahmen zur Erbringung von Umweltdienstleistungen in Karpfenteichwirtschaften in der Förderperiode 2023 bis 2027 in den Teichwirtschaften Peitz, Glinzig, Petkampsberg, Sergen sowie nach der entsprechenden Richtlinie TWN/2023 im Freistaat Sachsen, Teichwirtschaft Uhyst.
- Investive Förderung bei Anschaffung eines Holzhäckslers, zweier UPL-Pumpen (EMFAF), einer Zugmaschine, eines Mobilbaggers, eines LKW-Aufbaues zum Fischtransport; sowie bei Errichtung von Gebäude und Hälteranlage der Direktvermarktung Glinzig und Modernisierung der Hälteranlage Peitz (EMFF) in der Förderperiode 2018-2022.
- Investive Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber nach der Richtlinie vom 01.01.2024 für das Bauvorhaben Biberschutzmaßnahme Johannesteich Gablenz, TW Sergen.
- Ausgleichszahlungen für Fraßschäden durch geschützte Arten an Nutztierbeständen (Fischen) und für vom Biber verursachte Schäden an den Produktionsanlagen (Fischteichen) nach der Richtlinie des Landes Brandenburg vom 01.09.2020 für die Teichwirtschaften Peitz, Glinzig, Petkampsberg, Sergen.
- Ausgleichszahlungen für Fraßschäden durch geschützte Arten (Kormorane, Biber und weitere Prädatoren) gemäß Härtefallausgleichsverordnung des Freistaates Sachsen für die Teichwirtschaft Uhyst.